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Mit 16 Jahren abstimmen dürfen?

23.09.2022

Samuel Fischer; Joana Tristante. Fotos: zvg

Auf eidgenössischer Ebene läuft seit dem 12. September eine Vernehmlassung, ob das Stimmrecht ab dem vollendeten 16. Altersjahr statt erst ab 18 Jahren zu gewähren sei. Der Kanton Zürich lehnte im Mai bei einer Volksabstimmung eine gleiche kantonale Vorlage ab. Am 25. September wird der Kanton Bern über dieselbe Frage abstimmen. IDEA bat zwei Berner Jungpolitiker aus EVP und EDU, ihre Argumente für und gegen das Stimmrechtsalter 16 zu präsentieren.

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