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Menschenrechte

Mahnung: Im Einsatz für religiös Verfolgte nicht nachlassen

12.12.2023

Die Jahrbücher „Religionsfreiheit“ und „Verfolgung und Diskriminierung von Christen“. Grafiken: www.iirf.global
Die Jahrbücher „Religionsfreiheit“ und „Verfolgung und Diskriminierung von Christen“. Grafiken: www.iirf.global

Berlin (IDEA) – Zum Einsatz für religiös Verfolgte haben Politiker und Menschenrechtsexperten am 11. Dezember in Berlin aufgerufen. Anlass war die Veröffentlichung der Jahrbücher „Religionsfreiheit“ und „Verfolgung und Diskriminierung von Christen“. Sie werden herausgegeben für die Evangelischen Allianzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie für das Internationale Institut für Religionsfreiheit und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Zu den Autoren des Jahrbuchs „Religionsfreiheit“ gehört der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe (SPD). Nach seinen Angaben sind Christen als größte Glaubensgemeinschaft weltweit besonders von der Verletzung der Religionsfreiheit betroffen. „Nirgends dürfen wir in unserem Einsatz nachlassen, wie aktuelle Beispiele etwa aus Indien, China oder Nigeria zeigen.“

Der Einsatz für Religionsfreiheit dürfe sich aber nicht nur auf große Religionsgemeinschaften erstrecken wie Christen und Muslime, wenn diese diskriminiert werden. So komme es darauf an, auch die Spiritualität der indigenen Völker als neues, wichtiges Thema der Religionsfreiheit zu sehen.

Der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Michael Brand, erklärte: „Wir stehen inmitten einer neuen Ära, in der die Verfolgung und teils Vernichtung von Andersgläubigen oder auch Nicht-Gläubigen von repressiven Akteuren immer massiver wird.“

Als Beispiel nannte er die Volksrepublik China. Der Generalsekretär der Weltweiten Evangelischen Allianz und Präsident der IGFM, Prof. Thomas Schirrmacher (Bonn), forderte angesichts wachsender Judenfeindlichkeit in Deutschland: „Wenn Häuser, in denen Juden leben, gekennzeichnet werden und auf unseren Straßen religiös motivierter Hass verbreitet wird, muss der Staat mit äußerster Entschiedenheit gegen die Täter vorgehen.“

Schirrmacher ist federführender Herausgeber der Jahrbücher. Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck (Berlin), bedauerte, dass es angesichts der Anfeindungen gegen jüdisches Leben an Unterstützung aus der Bevölkerung mangelt: „Die Solidarität auf den Straßen fällt eher ausbaufähig aus.“

Regime deuten Religionsfreiheit um

Der Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg, Heiner Bielefeldt, wies darauf hin, dass autoritäre Regime die Religionsfreiheit für ihre Zwecke umdeuteten. Ein krasses Beispiel sei der Versuch von Staaten wie Pakistan, Ägypten, Russland oder Malaysia, „drakonischen Blasphemiegesetzen eine vordergründige menschenrechtssemantische Deckung zu verleihen“.

Die Konsequenz sei, dass „eine ins Autoritäre verbogene Religionsfreiheit dabei systematisch zum Antipoden von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und anderen diskursiven Freiheitsrechten gerät“. Auch für „konservative religiös konnotierte traditionelle Familienwerte“ werde die Religionsfreiheit aufgegriffen – „oft mit polemischer Stoßrichtung gegen emanzipatorische Forderungen in Richtung Gender-Gerechtigkeit“.

Ideologisch tonangebend sei dabei Russland, „das mit Rückendeckung der russisch-orthodoxen Kirche die Religionsfreiheit gleichsam zum Anti-Menschenrecht gegen eine vermeintlich dekadente Liberalität aufbauen möchte und damit den Universalismus der Menschenrechte im Ganzen bedroht“.

Was „Markenzeichen deutscher Außenpolitik“ sein muss

Der Mitherausgeber des Jahrbuchs „Religionsfreiheit“, Martin Lessenthin (Waldsolms/Mittelhessen), erklärte, „Markenzeichen deutscher Außenpolitik“ müsse immer „verlässliches und engagiertes Eintreten für die Opfer von religiöser Diskriminierung und anderen Menschenrechtsverletzungen“ sein.

Jeder politisch Verantwortliche, der mit Deutschland ins Gespräch kommen oder gute Wirtschaftsbeziehungen nutzen wolle, müsse wissen, dass er an seinem Eintreten für Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit gemessen werde, so der Menschenrechtsexperte.

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