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Gericht verurteilt Abtreibungsgegner zu Geldstrafe

16.02.2022

Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Foto: Matthias von Gersdorff
Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Foto: Matthias von Gersdorff

Weinheim (IDEA) – Das Amtsgericht Weinheim hat den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg) zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (60 Tagessätze) verurteilt. Zur Begründung erklärte die Richterin, er habe mit Aussagen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Sie nimmt in ihrer Praxis auch Abtreibungen vor.

Annen hatte auf der von ihm betriebenen Internetseite „Babycaust.de“ im Zusammenhang mit Hänel unter anderem geschrieben, Abtreibungen seien „Massen-Mord im Mutterleib“ und sie agiere als „Auftrags-Mörderin“. Zu der Verhandlung kam es, weil Annen gegen einen Strafbefehl des Gerichts über 1.000 Euro (50 Tagessätze) Einspruch eingelegt hatte. Auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erklärte Annen, er werde gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Verfahren auch vor dem Zivilgericht

Hänel hatte Annen wegen seiner Äußerungen bereits zivilrechtlich belangt. 2020 verbot ihm das Landgericht Hamburg, bei Äußerungen über Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Sie müsse es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden. Annen wurde außerdem verurteilt, an Hänel eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu zahlen.

Als zulässige Meinungsäußerung Annens hatte das Gericht allerdings seine Aussage angesehen: „Sie, Frau Hänel, töten unschuldige und wehrlose Kinder, ein verabscheuungswürdiges und menschenverachtendes Verbrechen, und an Ihren Händen klebt Blut, viel Blut.“ Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nach Annens Angaben noch nicht rechtskräftig, da er Rechtsmittel dagegen eingelegt hat.

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